Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.05.2019 beschlossen, ab Herbst dieses Jahres eine Kinderkrippe zu eröffnen. Gestartet wird mit einer Gruppe.

Die Öffnungszeiten sind von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr, das sind 30 Wochenstunden.

In die Kinderkrippe werden Kinder ab 18 Monaten aufgenommen.

Der Anmeldungsmodus erfolgt laut Reihung nach § 22 Abs. 4 Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz 2016:

(4) Können nach Maßgabe des Abs. 3 lit. a nicht alle für den Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung angemeldeten Kinder aufgenommen werden, so sind der Reihe nach aufzunehmen: 

·         besuchspflichtige Kinder (§ 26) mit Hauptwohnsitz in der Standortgemeinde der Kinderbetreuungseinrichtung,

·         Kinder, die die Kinderbetreuungseinrichtung bereits besuchen,

·         Kinder mit Hauptwohnsitz in der Standortgemeinde der Kinderbetreuungseinrichtung,

·         Kinder, deren Eltern berufstätig sind,

·         Kinder, deren Eltern nachweislich arbeitssuchend sind oder sich in Ausbildung befinden,

·         Kinder, die nach ihrem Alter dem Schuleintritt am nächsten stehen,

·         Kinder, deren Geschwisterkind die Kinderbetreuungseinrichtung bereits besucht.

Weiters wird über den Beschluss informiert, dass in Ferienzeiten mindestens 3 Kinder pro Tag angemeldet sein müssen, damit eine Kinderbetreuung stattfindet.